Die Synchronmaschine und das Netz können parallel geschaltet werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Die Frequenz wird durch die Drehzahl der Synchronmaschine eingestellt, mit einem Doppelfrequenzmesser gemessen und mit der Netzfrequenz verglichen.
Die Spannung lässt sich durch die Erregung der Synchronmaschine variieren und mittels eines Voltmeters kontrollieren.
Die Phasenlage wird ebenfalls durch die Drehzahl eingestellt und mit Nullspannungsmessern (Glühlampen und Spannungsmesser) überprüft. Die Glühlampen dienen zum einen der optischen Signalisierung, zum anderen beeinflussen sie durch ihr PTC-Verhalten den Ausschlag des Dreheiseninstruments so, dass dieses bereits bei geringen Spannungen einen deutlichen Ausschlag zeigt.
Die richtige Phasenfolge erkennt man am synchronen Ausschlag beider Nullspannungsinstrumente. Ist die Phasenfolge vertauscht, so ist der Ausschlag beider Instrumente gegenphasig.
Abbildung 25 im Anhang zeigt den hier verwendeten Messaufbau zur Synchronisierung von Synchronmaschine und Netz.