Ausgehend von der Ortskurve des Ankerstroms, lässt sich der Bereich abgrenzen, in dem der Zeiger des Ankerstroms liegen kann, wenn die Maschine mit konstanter Spannung betrieben wird.
Dieser Bereich ist durch die beim maximalen Erregerstrom 1 zugelassene Erwärmung der Erregerwicklung und durch die Erwärmung der Ständerwicklung 2 bestimmt. Der Bereich 3 kennzeichnet den Sicherheitsabstand vom statischen Kippen, da Betrag des zulässigen Polradwinkels stets kleiner als sein soll. Bereich 4 stellt die Grenze des minimalen Polradstroms dar, welcher den Mindestwert für die Kippleistung festlegt (siehe Abbildung 23).